Vermögensdelikte sind Straftaten gegen das Vermögen. Sie müssen einen wirtschaftlichen Vermögensschaden nach sich ziehen. Dieser Vermögensbegriff ist allerdings nicht unumstritten.
Bei einer Sonderform der Vermögensdelikte, den Eigentumsdelikten, muss nicht unbedingt eine Vermögenseinbuße vorliegen, denn auch ein Diebstahl von wertlosen Sachen ist strafbar gem. § 242 StGB. Da in der Praxis jedoch mit fast jeder Eigentumsverletzung ein Vermögensschaden verbunden ist, zählen im weiteren Sinne die Eigentumsdelikte zu den Vermögensdelikten.
Diese Deliktsgruppe ist sehr umfangreich und umfasst unter anderem
- Erpressung (§ 253 StGB)
- Betrug ( § 263 StGB)
- Subventionsbetrug (§ 264 StGB)
- Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)
- Untreue (§ 266 StGB)
- und weitere.
Diese Straftaten können mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Der Betrug gem. § 263 StGB ist die Erlangung eines Vermögensvorteils durch die Täuschung anderer beispielsweise durch Vorspiegelung falscher Tatsachen. Die Formen des Betrugs sind vielfältig. Die Tathandlung des “Täuschens” bezeichnet das Vorspiegeln, Entstellen oder Unterdrücken einer Tatsache. Diese Täuschungshandlung muss bei dem Tatopfer einen Irrtum erregen oder aufrechterhalten, das bedeutet, das Opfer muss eine Fehlvorstellung über eine Tatsache haben. Das müsste dann zu einer Vermögensverfügung seitens des Opfers führen, bei dem sich sein Vermögen vermindert und bei dem Täter oder einem Dritten das Vermögen gemehrt wird. Dadurch müsste es zu einem Vermögensschaden beim Opfer kommen. Der Täter müsste bezüglich dieser Voraussetzungen auch Vorsatz gem. § 15 StGB haben.
Für den Betrug können eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. In besonderen Fällen ist auch eine höhere Freiheitsstrafe möglich.
Der „Enkeltrick“ – Trickbetrug
Der sog. “Enkeltrick” ist eine besondere Form des Betruges. Dabei wird dem Opfer vorgespielt, dass ein naher Verwandter, wie bspw. ein Enkel, finanzielle Hilfe benötigen würde. Der Täter gibt sich als dieser vermeintliche Enkel aus. Dies wird oft bei älteren Menschen angewandt und zielt darauf ab, die Vergesslichkeit und das Mitleid dieser Menschen auszunutzen. Die Täter fragen dann nach Bargeld oder Wertsachen und haben damit auch oft Erfolg. Oftmals wird das am Telefon abgewickelt und es wird gesagt, “ein Freund” werde das Geld entgegennehmen.