Das Strafrecht dient im gesellschaftlichen Sinne dem Schutz der fundamentalsten und elementarsten Rechtsgütern der Bürger. Als gesetzliche Grundlage für strafrechtliche Angelegenheiten ist das Strafgesetzbuch (StGB) heranzuziehen. Diese Grundlage steht im Vordergrund, jedoch finden sich weitere Vorschriften für Tatbestände einer Straftat und deren Rechtsfolgen ebenso im Nebenstrafrecht. Dazu gehört unter anderem das Waffengesetz (WaffG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Das Strafrecht lässt sich in das allgemeine und das besondere Strafrecht aufteilen. Während im allgemeinen Teil lediglich Grundbestimmungen, die für alle Straftaten gelten, festgehalten sind, definiert der besondere Teil des Strafrechts die jeweiligen Straftaten.
Im allgemeinen Teil werden dann unter anderem
- die Täterschaft und Teilnahme,
- der Vorsatz und die Fahrlässigkeit,
- Verbrechen und Vergehen sowie
- die Irrtumslehre
definiert.
Im Strafrecht handelt es sich um Straftaten, sprich widerrechtliche Handlungen. Jedoch lassen sich diese Straftaten in unterschiedliche Delikte aufteilen:
- Allgemein- und Sonderdelikt
- Begehungs- und Unterlassungsdelikt
- Erfolgsdelikt
- Eigenhändiges Delikt
- Gefährdungsdelikt
- Tätigkeitsdelikt
- Vollendes und versuchtes Delikt
- Vorsätzliches und fahrlässiges Delikt
- Zustands- und Dauerdelikt
Im besonderen Teil hingegen geht es um die Vermögensdelikte und Nichtvermögensdelikte.
Die Auflistung der Nichtvermögensdelikte ist im Gegensatz zu den Vermögensdelikte weitaus länger:
- Straftaten gegen das Leben
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
- Straftaten gegen die Freiheit
- Straftaten gegen die Ehre
- Straftaten gegen die Staatsgewalt
- Aussagedelikte
- Urkundendelikte
- Brandstiftungsdelikte
- Straßenverkehrsdelikte
- Amtsdelikte
- Umweltdelikte
Zu den Vermögensdelikten zählt man hingegen nur Eigentumsdelikte, Straftaten gegen das ganze Vermögen und andere Vermögensdelikte.
Das materielle Strafrecht regelt nicht nur die Tatbestände der einzelnen Straftaten, sondern auch die entsprechenden Rechtsfolgen. Im formellen Strafrecht werden dann verfahrensrechtliche Fragen bspw. bezüglich des Prozesses geklärt. Als rechtliche Grundlage ist hier vor allem die Strafprozessordnung (StPO) heranzuziehen.
Durch das Sanktionieren von widerrechtlichen Handlungen soll genau diesem Verhalten präventiv entgegen gewirkt werden, um so den Rechtsfrieden herzustellen und zukünftig zu garantieren.
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Strafrecht näher bringen und die wichtigsten Informationen und Grundsätze erläutern.